Elternbeirat

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Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Kindergartenarbeit beteiligt.

Der Elternbeirat hat unter anderem die Aufgaben:

  • Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird.
  • Der Elternbeirat soll in seiner Unterstützungsfunktion Verständnis für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens bei den Eltern wecken.
  • Vermittlerfunktion: Wünsche, Anregungen und Vorschläge an die Erzieherinnen bzw. den Träger und die Einrichtung weiterleiten.
  • Kontakt halten mit der Elternschaft und die Gesamtheit vertreten.